go-digital Förderprogramm

Jetzt mit dem go-digital Förderprogramm bis zu 16.500 € bei Ihren digitalen Projekten sparen

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen – service- und kundengerecht, effizient und sicher.

* Stand: 13. September 2018

 

Was wird gefördert?

1. Digitalisierte Geschäftsprozesse

  • Einführung von Software-Lösungen für Prozesse innerhalb des Unternehmens
  • Beratungs- und Umsetzungsleistungen in verschiedenen Bereichen: z.B. Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung oder Rechnungsmanagement
  • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren

2. Digitale Markterschließung

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
  • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings

3. IT-Sicherheit

  • Risiko- und Sicherheitsanalysen der bestehenden oder neu geplanten IKT-Infrastrukturen
  • Maßnahmen zur Initiierung/ Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitssystemen
  • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden; selbständiger Betrieb von grundlegend erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen
Tablet Besprechung

Fördervoraussetzungen:

  • weniger als 100 Mitarbeiter/innen
  • ein Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme < 20 Mio. €
  • kein »Unternehmen in Schwierigkeiten« nach Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission 2)
  • geordnetes Rechnungswesen vorhanden und für den zu leistenden Eigenbetrag keine Beihilfe des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union beantragt oder eine solche Beihilfe nicht gewährt oder zugesagt bekommen
  • die Zahlung des Eigenanteils bzw. des Beraterhonorars wird nicht unmittelbar oder mittelbar aus Mitteln des beauftragten Beraters oder ausRechtsgeschäften mit dem beauftragten Berater (Rechnungstellung an Berater) oder mit ihm in Verbindung stehenden Dritten geleistet, vorfinanziert, übernommen oder verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen durch einen vom Berater unabhängigen Dritten, der an der Durchführung der Beratung ein geschäftliches Interesse hat
  • mind. eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit des Unternehmens nach der De-minimis-Verordnung

Was wir bieten

Fachkundige Beratung durch Mitarbeiter der Neininger GmbH

Beratungsumfang:

  • Bis zu 30 Beratertage förderbar
  • Zusammensetzung aus Hauptmodul und verschiedenen Nebenmodulen
  • Vorab Konzeptionierung, Potentialanalyse und dann Umsetzungsphase
  • Die maximale förderfähige Summe liegt bei 50% des Nettobetrages,
    maximal jedoch bei 16.500€ Netto.

Ihre Vorteile:

  • Fachkundige Beratung in allen IT-Bereichen
  • Finanzielle Förderungen bei der Umsetzung Ihrer maßgeschneiderten IT-Lösung
  • Umfangreicher Kundensupport auch nach Projektende
Arbeit am Laptop